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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFSBEDINGUNGEN

1. Anmeldung und Bestätigung
Mit der schriftlichen Anmeldung durch den Teilnehmer bietet GLOBAL UNION EVENTS & MORE den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Sämtliche Abreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Welche Leistungen im Detail vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Bestellung und Buchungsbestätigung. An die Anmeldung ist der Teilnehmer zwei Wochen ab Datum gebunden. Diese Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der angefragten Leistung zu überprüfen. Der Vertrag wird für GLOBAL UNION EVENTS & MORE verbindlich, wenn dieser dem Teilnehmer die Buchung und den Preis der Reise oder der Leistung schriftlich bestätigt. Nach vollständigem Zahlungsausgleich erfolgt der Versand der Reiseunterlagen. Reiseunterlagen müssen vom Teilnehmer vor der gebuchten Reise auf alle nötigen Papiere, Dokumente und Unterlagen sorgfältig geprüft werden. Bei Fehlen von Bestandteilen muss GLOBAL UNION EVENTS & MORE unverzüglich benachrichtigt werden. Wenn die Bestätigung von der Buchung abweicht, so gilt dies als ein neues Angebot seitens GLOBAL UNION EVENTS & MORE, an das GLOBAL UNION EVENTS & MORE für fünf Tage gebunden ist. Der Vertrag wird für beide Seiten verbindlich, wenn der Teilnehmer das neue Angebot binnen der Frist annimmt und GLOBAL UNION EVENTS & MORE eine entsprechende Rückbestätigung dem Teilnehmer zukommen lässt. Bleibt eine Annahme des Teilnehmers aus, so kommt kein Vertrag zustande. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen zur Vornahme einer Reiseanmeldung eine Einverständniserklärung ihrer Eltern.

2. Eintrittskarten und sonstige Fremdleistungen
Soweit GLOBAL UNION EVENTS & MORE lediglich einzelne fremde Leistungen vermittelt, z.B. Eintrittskarten, gesonderte Hotelübernachtungen etc., haftet GLOBAL UNION EVENTS & MORE nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung an sich. Die Eintrittskarten müssen direkt bei Buchung zu 100% bezahlt werden. Zu zahlende Beträge können von den Kartenaufdruckpreisen abweichen, da diese mögliche Gebühren und Margen zzgl. Versand- und Bearbeitungskosten beinhalten. Die Eintrittskarten werden dem Teilnehmer frühestens nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Die Zusendung der Unterlagen, insbesondere der Eintrittskarten und Flugtickets erfolgt gegen Kostenerstattung und auf eigenes Risiko per Einschreiben/Rückschein oder mit einem Kurier-/Paketdienst. Die Rücknahme oder der Umtausch bestellter Eintrittskarten ist nicht möglich. Nicht abgenommene bzw. nicht vollständig bezahlte Eintrittstickets bleiben im Besitz von GLOBAL UNION EVENTS & MORE zur anderweitigen Verwertung. Sind lediglich einzelne nicht mehr verfügbar, hat GLOBAL UNION EVENTS & MORE das Recht, die gebuchten Plätze auf Plätze der gleichen oder besseren Kategorie umzubuchen, ohne dass dies als ein neues Angebot im Sinne von Punkt 1 (Anmeldung und Bestätigung) gilt. Dasselbe gilt für Hotels oder Hotelzimmer. Vermittelt GLOBAL UNION EVENTS & MORE ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners in fremden Namen lediglich einzelne Leistungen, wie zu Sportveranstaltungen (z.B. Formel 1 Grand Prix, DTM, MotoGP), Ausflügen, Führungen, Flug- und Busreisen, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer etc., so richtet sich das Zustandekommen des Vertrags und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträgers) des Teilnehmers. Für etwaige Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet GLOBAL UNION EVENTS & MORE auch bei Teilnahme an diesen Einzelleistungen nicht. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger im Prospekt und auf der Internetseite www.global-unionevents.com beruhen ausschließlich auf deren Angaben GLOBAL UNION EVENTS & MORE gegenüber und stellen keine eigene Garantie von GLOBAL UNION EVENTS & MORE gegenüber den Teilnehmer dar.

3. Bezahlung
Die Bezahlung des Preises ist zehn Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Nach Abschluss des Vertrags sind 20% des Preises zu bezahlen. Die restlichen 80% des Gesamt-Preises sind 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Vertragsabschlüsse innerhalb von zehn Kalendertagen vor Beginn des Events verpflichten den Teilnehmer zur sofortigen Zahlung des gesamten Preises. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651 k Abs. 3 BGB. GLOBAL UNION EVENTS & MORE ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden bis zur Höhe der Stornierungsstaffel zu berechnen (Punkt 6).

4. Preisänderungen
GLOBAL UNION EVENTS & MORE ist berechtigt, den bestätigten Preis zu erhöhen, wenn sich nach Abschluss des Vertrags die nachfolgend bezeichneten ertragsbestandteile gegenüber GLOBAL UNION EVENTS & MORE aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen: wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren oder Preise für Eintrittskarten für Sportveranstaltungen. Eine Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Abreisetermin ein Zeitraum von drei Wochen liegt. GLOBAL UNION EVENTS & MORE ist verpflichtet, dem Teilnehmer auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln. GLOBAL UNION EVENTS & MORE ist weiterhin verpflichtet, dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung, mitzuteilen. Erhöht sich der Preis nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises, so kann der Teilnehmer ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise oder Leistung verlangen, wenn GLOBAL UNION EVENTS & MORE diese ohne Mehrpreis aus dem Angebot anbieten kann.

5. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des abgeschlossenen Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von GLOBAL UNION EVENTS & MORE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sobald die Änderung und Abweichung nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Dies gilt insbesondere für Transferleistungen und Shuttle-Zeiten. GLOBAL UNION EVENTS & MORE informiert den Teilnehmer unverzüglich über die Änderung oder Abweichung. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise oder Leistung verlangen, wenn GLOBAL UNION EVENTS & MORE diese ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anbieten kann. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. Die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung liegen im Wesentlichen im  Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggerätes können im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden. Reiseteilnehmer, die im Zielgebiet die Reiseleitung oder die über GLOBAL UNION EVENTS & MORE gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch nehmen, sind daher verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der örtlichen Reiseleitung von GLOBAL UNION EVENTS & MORE bzw. der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und sich den Rückflug bestätigen zu lassen. Im Übrigen wird auf die ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen verwiesen.

6. Stornierungen/Rücktrittskosten
Vor Beginn der gebuchten Leistung kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich formlos und schriftlich zu verfassen. In diesem Fall steht uns jedoch gesetzlich eine Rücktrittsentschädigung zu. GLOBAL UNION EVENTS & MORE behält sich eine konkrete Berechnung der Rücktrittsentschädigung vor, kann jedoch stattdessen folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen: bis 90 Tage vor Reisebeginn 30%, bis 30 Tage vor Reisebeginn 50%, bis zehn Tage vor Reisebeginn 75%, danach 95% des Reisepreises. Bei Nichtanreise bleibt der volle Reisepreis fällig. Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen, bei denen es sich nicht um einen Reisevertrag handelt, ist ausgeschlossen.

7. Versicherung
Dem Teilnehmer wird ausdrücklich der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Reise-Kranken-Versicherung bzw. eines Reiseversicherungs-Komplettpaketes empfohlen, die im Fall von Unfall oder Krankheit während der Reise Behandlungs- und Rückführungskosten absichert. Die Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Bei der Vermittlung sind wir Ihnen gerne behilflich. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens. GLOBAL UNION EVENTS & MORE ist lediglich
Vermittler dieser Leistungen.

8. Ersetzungsbefugnis
Bis zum Beginn der gebuchten Leistung kann der Teilnehmer verlangen, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. GLOBAL UNION EVENTS & MORE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so berechnet GLOBAL UNION EVENTS & MORE lediglich eine Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt im Falle einer
Namensänderung bei Bus- und Pkw-Reisen bis 30 Tage vor Reiseantritt 20,- € pro Änderung. Bei Flugreisen werden die tatsächlich anfallenden Umbuchungsgebühren zuzüglich der Bearbeitungsgebühr berechnet.

9. Mindestteilnehmerzahl
14 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung ist GLOBAL UNION EVENTS & MORE berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht ist. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den bis dahin eingezahlten Preis vollständig zurück.

10. Kündigung des Vertrages:
GLOBAL UNION EVENTS & MORE kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann, so dass die weitere Teilnahme des Teilnehmers für GLOBAL UNION EVENTS & MORE und/oder den anderen Teilnehmern nicht mehr zumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Teilnehmer selbst. Wird die Reise durch höhere Gewalt, z.B. Krieg, Terror, Seuchen, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Teilnehmer als auch GLOBAL UNION EVENTS & MORE den Vertrag kündigen. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder unter der Telefonnummer +49 (0)30-5000-0 und außerhalb der Dienstzeiten (Notruf) unter der +49 (0)30-5000-200. GLOBAL UNION EVENTS & MORE zahlt den vom Teilnehmer gezahlten Reisepreis unter Abzug einer für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen angemessenen Entschädigung, unverzüglich zurück. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist GLOBAL UNION EVENTS & MORE verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Teilnehmer, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Teilnehmer zu tragen.

11. Haftung/Schadensersatz
Bei nicht vertragsgemäßen Leistungen kann der Teilnehmer unbeschadet der Herabsetzung des Preises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise oder Leistung beruht auf einem Umstand, den GLOBAL UNION EVENTS & MORE nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist. GLOBAL UNION EVENTS & MORE haftet nicht für Leistungsstörungen im
Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, so dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von GLOBAL UNION EVENTS & MORE sind. Unsere vertragliche Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betroffenen Teilnehmer beschränkt, soweit:

  • a.) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder
  • b.) GLOBAL UNION EVENTS & MORE für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich zu machen ist.

Die Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis für den betreffenden Teilnehmer beschränkt. Der zur Verfügung stehende Haftungsrahmen deckt jedoch mindestens 4.100€. Für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die GLOBAL UNION EVENTS & MORE als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat (z. B. Vermittlung von Tickets) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung bezeichnet werden, haftet GLOBAL UNION EVENTS & MORE auch bei einer Teilnahme der Reiseleitung an diesen Veranstaltungen nicht. Dem Buchenden ist bekannt, dass die Durchführung einer Rennveranstaltung nicht von GLOBAL UNION EVENTS & MORE, sondern jeweils von den nationalen Rennsportveranstaltern organisiert und durchgeführt wird. Höhere Gewalt, Terroranschläge sowie ggf. unerhebliche Änderungen seitens der Motorsportbehörden berechtigen nicht zur Rückerstattung des Reisepreises. GLOBAL UNION EVENTS & MORE übernimmt keine Haftung verkehrsbedingter Transferverzögerungen. Bei Abbruch des Rennens oder der Trainingsläufe oder Spiels bzw. Veranstaltung sowie bei verkehrsbedingten Transferverzögerungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reise- oder Ticketpreises. Für die Durchführung und den Ablauf der Sportveranstaltung haftet GLOBAL UNION EVENTS & MORE nicht. Den Anweisungen der Reiseleitung, des Organisationspersonals und dessen Gehilfen ist Folge zu leisten. Mängel, aus denen Minderungsansprüche geltend gemacht werden, müssen bei der Reiseleitung reklamiert werden um GLOBAL UNION EVENTS & MORE die Mängelbeseitigung oder -minderung zu ermöglichen. GLOBAL UNION EVENTS & MORE garantiert nur die Teilnahme an den gebuchten Veranstaltungen, wie z.B. dem jeweiligen Qualifying und/oder Rennen oder Spiel. Die Teilnahme am Rahmenprogramm (z.B. freies Training etc.) ist abhängig von der Ankunftszeit an der Rennstrecke und der damit verbundenen Umstände (z.B. Stau, höhere Gewalt etc.). Eine Haftung für Schreib- und Druckfehler im Prospekt und auf der Webseite www.global-union-events.com wird nicht übernommen.

12. Ausschlussfrist – Verjährung
Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Reise oder Leistung, hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber GLOBAL UNION EVENTS & MORE geltend zu machen. Nach dem Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn dieser ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Es wird in Ihrem eigenen Interesse empfohlen (Beweissicherung), Ansprüche schriftlich geltend zu machen, doch kann dies auch formlos geschehen. Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder Leistung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen GLOBAL UNION EVENTS & MORE und dem Teilnehmer Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründen das Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis GLOBAL UNION EVENTS & MORE oder der Teilnehmer die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind vor Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Bei Nichterreichen der Reiseleitung ist dem Leistungsträger oder GLOBAL UNION EVENTS & MORE eine Schadensanzeige zu erstatten. Die Reiseleitung ist nicht befugt, etwaige Minderungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche mit Wirkung für und gegen GLOBAL UNION EVENTS & MORE anzuerkennen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so stehen im Ansprüche nicht zu. Der Verlust und die Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck sind dem Beförderungsunternehmen unverzüglich anzuzeigen. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen bittet GLOBAL UNION EVENTS & MORE unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens, mittels Schadensanzeige (P.I.R.= Property Irregularity Report) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Das Beförderungsunternehmen hat die Beanstandung schriftlich zu bestätigen. Im Übrigen gilt für Fluggepäck die Bestimmung des Montrealer Abkommens. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

14. Extrakosten
Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand des Vertrages sind, aber im Rahmen der Durchführung der Reise auf kurzfristige Kundenveranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer Handling-Fee von 20% gesondert in Rechnung gestellt.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Beachten Sie bitte die Hinweise von GLOBAL UNION EVENTS & MORE auf die geltenden Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Alle Kosten und Nachteile aus der Nichtbeachtung unserer Hinweise zu den Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen Bei der Buchung geht GLOBAL UNION EVENTS & MORE davon aus, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. – und Gesundheitsbestimmungen gehen zu Ihren Lasten. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweils gültigen Paß-, Visum-, Devisen- und Zollbestimmungen sowie für die Beschaffung eines Einreisevisums, sofern erforderlich, selbst verantwortlich. GLOBAL UNION EVENTS & MORE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von GLOBAL UNION EVENTS & MORE zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Zoll- und Devisenbestimmungen werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über empfohlenen Infektions- und Impfschutz sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, auch hinsichtlich des bei längeren Flügen bestehenden Thromboserisikos, und holen Sie ggf. ärztlichen Rat ein. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte und Informationsdienste, Tropenmediziner und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

16. Datenschutz
GLOBAL UNION EVENTS & MORE speichert Ihre Daten (Adresse; soweit mitgeteilt persönliche Daten und E-Mail-Adresse) für Katalogversand, Pflege der laufenden Kundenbeziehung und Vertragsabwicklung. Auf Ihr Widerspruchsrecht nach §28 Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir hin. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Stichwortes „Datenschutz“ an die genannte Anschrift von GLOBAL UNION EVENTS & MORE im Impressum.

Weitergabe der Daten an Dritte
Im Rahmen der, von Ihnen getätigten Bestellung, werden wir Ihre Daten an den beauftragten Paketdienstleister übermitteln. Die übermittelten Daten beschränken sich auf das Minimum um die Versendung der bestellten Ware durchführen zu können. Rechtsgrundlage ist hierfür Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO.

Rechte der betroffenen Personen
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, stehen Ihnen folgende Rechte gemäß DSGVO zu:
Sie verfügen über das Auskunftsrecht und können Informationen darüber einfordern,
a. zu welchem Zweck Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
b. welche Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
c. an welche Empfänger Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt wurden bzw. werden.
d. wie lange Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie die Festlegung der Speicherdauer erfahren.

Des Weiteren verfügen Sie über weitere Rechte:
e. Das Recht auf Änderung, Löschung, oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
f. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
g. Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden.
h. Löschung oder Änderung der personenbezogenen Daten